Energieausweise
Wir erstellen für Sie Energieausweise (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise).
Richtlinien, Gesetze und Verordnungen:
- Am 08.06.2007 hat der Bundesrat die neue EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) beschlossen.
- Die EnEV tritt am 01.10.2007 in Kraft, 1 Jahr gelten Übergangsregeln.
- Ab dem 01.08.2008 sind Energieausweise im Bestand (Wohngebäude) Pflicht bei Neuvermietung oder Verkauf.
Verbrauchsausweis (§ 19 neue EnEV 2007)
- Verpflichtend für alle Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten.
- Verpflichtend für alle Gebäude, die nach dem 01.11.1977 errichtet wurden (Tag der Baugenehmigung).
- Gebäude, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden, aber nachträglich auf den Stand der WschVO von 1977 oder besser gebracht wurden, dürfen ebenfalls einen Verbrauchsausweis erhalten.
- Bei Energieausweis nach Verbrauchswerten muss eine Witterungsbereinigung durchgeführt werden. Verbrauchswerte von mind. 3 hintereinanderliegenden Jahren müssen vorliegen.
Bei diesen Gebäuden darf auch wahlweise der aufwändigere Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Hinweis: einfacher Ausweis (ohne grosse Aussagekraft)
Bedarfsausweis (§17 und §18 neue EnEV 2007)
- für alle Gebäude vor dem Stichtag 01.11.1977 mit 1 – 4 Wohneinheiten.
- Verbrauchsausweis ist für die Gebäude nicht zugelassen.
- Eine vereinfachte Datenermittlung für Wohngebäude ist möglich.
- Freiwillig auch für Gebäude möglich, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden.
Hinweis: ausführlicher Ausweis mit Modernisierungstipps (zu empfehlen)
Beide Ausweise haben nach der EU-Gebäuderichtlinie (von EnEV 2007 übernommen) eine max. Geltungsdauer von 10 Jahren.